Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Kommunalrecht Gemeinderat Stadtrat Bürgermeister
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Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht | Kommunalrecht

Ordnungsgemäße Ladung zu Sitzungen

Im Gemeinderat, im Stadtrat oder im Kreistag: Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Ladung zu Sitzungen zwischen den Mitgliedern der kommunalen Vertretungskörperschaft einerseits und dem Bürgermeister oder dem Landrat andererseits. Dies betrifft sowohl Sitzungen des Gemeinderats, des Stadtrats und des Kreistags als auch deren beratende und beschließende Ausschüsse. Typische Fälle sind Auseinandersetzungen über die verspätete bzw. nicht fristgerechte Ladung zu Sitzungen, die verspätete bzw. nicht fristgerechte Mitteilung der Verhandlungsgegenstände sowie die nicht formgerechte Ladung zu Sitzungen. Die Mitglieder von Gemeinderäten, Stadträten oder Kreistagen haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie rechtzeitig – das heißt mit angemessener Frist – zu einer Sitzung geladen und ihnen die Verhandlungsgegenstände mitgeteilt werden. Dieser Anspruch ergibt sich grundsätzlich aus der Geschäftsordnung (GO), der Gemeindeordnung (GemO) oder der Landkreisordnung (LKrO). Sofern die Verletzung dieses Rechtsanspruchs zum richtigen Zeitpunkt gegenüber dem zuständigen Organ gerügt wird, ist ein gleichwohl gefasster Beschluss rechtswidrig. Wird das Recht auf fristgemäße und formgerechte Ladung sowie die Mitteilung der Verhandlungsgegenstände durch den Bürgermeister, den Oberbürgermeister oder den Landrat verletzt, müssen die betroffenen Mandatsträger dies nicht klaglos hinnehmen, sondern können sich im Wege des Kommunalverfassungsstreitverfahrens vor dem Verwaltungsgericht dagegen zur Wehr setzen. Für die entstehenden Kosten muss grundsätzlich die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis einstehen. Diese im Grundsatz bestehende Verpflichtung zur Kostenerstattung folgt unmittelbar aus jenen Aufgaben und Kompetenzen, die dem jeweiligen Mandatsträger kommunalverfassungsrechtlich als Ausfluss seiner Organstellung zugewiesenen sind.

Sie haben ein kommunalrechtliches Problem mit der Ladung zu einer Sitzung? Als erfahrener und kompetenter Anwalt für Kommunalrecht – einem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts – steht Ihnen Rechtsanwalt André Schollbach zur Seite.

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Rechtsanwalt André Schollbach

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